Das Landwirtschaftsamt unterstützt den NID auch in diesem Jahr durch die Betreuung der beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim in
der Wachbacher Straße 52 und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim (in der Garage hinter dem
Gebäude). Dort werden Gerätschaften für die Probennahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen. Es gelten hierbei die
gültigen Hygienevorschriften (Maskenpflicht, Mindestabstand, Händedesinfektion und Gerätedesinfektion).
Die Sammelstellen sind von Montag, 15. Februar bis Freitag, 26. Februar, jeweils montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis
17 Uhr geöffnet. Bodenproben können ausschließlich zu diesen Zeiten angenommen werden. An den Sammelstellen können
außerdem Wirtschaftsdüngerproben und Proben zur Grundbodenuntersuchung abgegeben werden.
Für den Wein- und Obstbau werden Bodenproben etwa Mitte April angenommen. Die Maisflächen werden erst ab Mitte Mai beprobt.
Die genauen Termine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Nach der Probenziehung müssen die Bodenproben für den NID sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend
eingefroren werden. Wird die Kühlkette unterbrochen, kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse sind
unbrauchbar.
Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu. Die Kosten für die Untersuchung inklusive
Transport betragen 13,10 Euro pro Standort (bei zwei Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer.
In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in einigen Fällen
verbindlich vorgeschrieben, und zwar zu Mais und Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach
mehrjähriger Stilllegung, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4
Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) im Betrieb sowie bei Intensivobst und Rebflächen.
Darüber hinaus müssen Flächen, deren Nitratwerte im Herbst 2020 erhöht waren, zusätzlich beprobt werden.
Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 (Fassung von 28. April 2020) haben sich die Vorgaben
für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Seit 2018 ist die Teilnahme nicht nur mit dem Papier-Erhebungsformular
möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“. Das Erhebungsformular und alle Informationen zum
Online-Verfahren sind unter www.duengung-bw.de abrufbar.
Die Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung. Auch die
Verpflichtung der Betriebsleiter zur jährlichen Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden sind dadurch erfüllt.
Alternativ müssen die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden.
In den „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung ist eine Bodenstickstoffuntersuchung für jede Bewirtschaftungseinheit
Pflicht.
Für weitere Informationen und Fragen steht das Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern 07931/4827-6328, -6324, -6351 und -6316
zur Verfügung.