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Information zur Grundbodenuntersuchung

Beim Ziehen der Bodenproben ist folgendes zu beachten :
  1. Bei Flurstücken oder Schlägen bis zu 3,0 ha wird eine Bodenprobe gezogen, sofern der Boden einigermaßen gleichmäßig ist (bei starken Bodenunterschieden sind 2 Proben sinnvoll.
  2. Eine Bodenprobe setzt sich bei Ackerland aus 20 bis 25 Einstichen und bei Grünland aus 30 bis 35 Einstichen zusammen, gleichmäßig über das Flurstück verteilt.
    Die Einstichtiefe beträgt bei Ackerland die Bearbeitungstiefe (15 bis 25 cm je nach Boden), bei Grünland ca. 10 cm und bei Weinbergen bis 40 cm Tiefe.
  3. Der im Eimer gesammelte Boden wird gleichmäßig gemischt und dann eine Durchschnittsprobe von 500 bis 600 Gramm in eine Plastiktüte (Gefrierbeutel) gefüllt.
  4. Die Plastiktüten sind durchgehend mit einem wasserfesten Filzschreiber zu nummerieren.
  5. Auf der Rückseite des Bodenuntersuchungsauftrages oder auf einem separaten Blatt werden die Flurstücke mit den entsprechenden Nummern und Flurnamen aufgelistet, damit das Bodenuntersuchungsergebnis dem richtigen Flurstück zugeordnet werden kann. Eine Kopie dieses Blattes muss beim Landwirt verbleiben.
  6. Die Bodenproben können bei kühler oder warmer Temperatur gelagert werden.
  7. Wenige Bohrstöcke können beim Amt für Landwirtschaft ausgeliehen werden (sind aber oft unterwegs). Es ist empfehlenswert, sich einen eigenen Bohrstock anzuschaffen.

Die Bodenproben können z.B. an folgende Labors geschickt werden :

Hier gelangen Sie zur Liste der in Baden-Württemberg zugelassenen Laboratorien.

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