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Die Berufsausbildung zum Fischwirt in Baden-Württemberg
Mit den nachfolgenden Informationen möchte das Regierungspräsidium Freiburg, zuständige Stelle für die Berufsausbildung zum Fischwirt für ganz Baden-Württemberg, auf die Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bundesland hinweisen.
Die bisher eigenständigen Betriebszweige „Fischhaltung und Fischzucht“ sowie „Seen- und Flussfischerei " wurden 2016 zur neuen Fachrichtung „Aquakultur und Binnenfischerei" zusammengefasst. Daneben gibt es noch die Fachrichtung „Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei“, die aber für Baden-Württemberg keine Bedeutung hat.
Der Beruf „Fischwirt“ hat als Hauptaufgabe die Gewinnung und Erzeugung sowie die Verarbeitung, Veredelung und Vermarktung von Fischen und anderen Tieren aus Salz- und Süßwasser. Auch Themen aus den Bereichen Umweltschutz, Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit sind Gegenstand der Ausbildung zum Fischwirt.
Gesetzliche Grundlagen
für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz vom 04.05.2020 (BGBl.I S. 920) in der jeweils gültigen Fassung, die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin vom 26.02.2016 (BGBl. I S. 312) und Verordnung übter die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt vom 27.11.2017 (BGBl. I S. 3822).
Ausbildungsstätten
Die praktische Berufsausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben.
In Baden-Württemberg wird ausschließlich in der Fachrichtung „Aquakultur und Binnenfischerei" ausgebildet. Bei zu starker Spezialisierung des Ausbildungsbetriebes sind evtl. Ausbildungsmaßnahmen in anders strukturierten Betrieben oder Betriebswechsel während der Ausbildung oder zusätzliche Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung erforderlich. Beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages sollte also Klarheit darüber geschaffen werden, ob die gesamten Ausbildungsinhalte in der gewählten Ausbildungsstätte vermittelt werden können, d. h. ob die gesamte Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte abgeleistet wird und welche überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen ggf. ergänzend zu durchlaufen sind.
Ausbildungsinhalte
Das Berufsbild des Fischwirts wurde 2016 bundeseinheitlich neu geregelt. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin vom 26.02.2016 finden Sie hier.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Aquakultur und
Binnenfischerei,
3. fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Vertrag
Zur Begründung des Ausbildungsverhältnisses ist zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag abzuschließen und bei der zuständigen Stelle für Baden-Württemberg (das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 31, 79095 Freiburg i. Br.) einzureichen. Vertragsformulare sind beim Regierungspräsidium erhältlich, stehen aber auch als PDF-Datei im Internet unter www.berufe.landwirtschaft-bw.de.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß § 2 der Bundesverordnung 3 Jahre. Sie verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn bereits eine Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf bestanden wurde oder Abitur bzw. Fachhochschulreife nachgewiesen werden kann. Für Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss gilt die normale dreijährige Ausbildungszeit.
Berichtsheft
Der Auszubildende hat während der gesamten Ausbildungszeit einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Dafür
empfehlen wir das bundeseinheitliche Berichtsheft für den Ausbildungsberuf Fischwirt, welches beim Landwirtschaftsverlag GmbH
Münster-Hiltrup, Postfach, 48084 Münster-Hiltrup bezogen werden kann. Es ist ausdrücklich für den Berufszweig
„Fischwirt" zu bestellen, da für die „Kleine Hochsee- und Küstenfischerei" ein anderes Exemplar vertrieben
wird.
Das Berichtsheft dient als Nachweis über die Ausbildung und erleichtert das Erfassen betrieblicher Zusammenhänge. Die
ordnungsgemäße und vollständige Führung des Ausbildungsnachweises ist Voraussetzung für die Zulassung zur
Abschlussprüfung.
Berufsschule
Die Berufsschule vermittelt im dualen Ausbildungssystem die grundlegenden fachtheoretischen Kenntnisse für den Beruf und erweitert die Allgemeinbildung. In Baden-Württemberg ist für die gesamte Zeit der praktischen Berufsausbildung berufsschulpflichtig, wer vor Beendigung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beginnt.
Da Baden-Württemberg keine eigene Berufsschule für Fischwirte führt, besuchen die berufsschulpflichtigen Auszubildenden auf Grund einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerien das Berufsschulangebot an der
Staatlichen Berufsschule Starnberg
Von-der-Tann-Straße 28
82319 Starnberg
Tel.: 08151/90887-30 (= Sekretariat)
Fax: 08151/90887-44
e-Mail: sekretariat@bs-starnberg.de
Internet: www.bs-starnberg.de
Der Berufsschulunterricht umfasst z. Zt.:
- im ersten Ausbildungsjahr (Klasse 10) insgesamt 14 Wochen
- im zweiten Ausbildungsjahr (Klasse 11) insgesamt 10 Wochen
- im dritten Ausbildungsjahr (Klasse 12) insgesamt 10 Wochen
und erstreckt sich in Form von vier bis fünf zusammenhängenden zwei- bis dreiwöchigen Blöcken über das ganze Jahr.
Die jeweils für ein Jahr gültige Blockaufteilung kann über die o. a. Adresse erfahren werden.
In der 10. Klasse wird die Fischereitechnik abgehandelt,
in der 11. Klasse die Herstellung und Reparatur von Fischereigeräten, die Fluss- und Seenfischerei und die Verarbeitung und
Vermarktung von Fischen,
in der 12. Klasse die Forellenteichwirtschaft und die Karpfenteichwirtschaft.
Bei nur insgesamt zweijähriger Berufsausbildung zum Fischwirt empfiehlt sich auf alle Fälle der Besuch der Klasse 10 und der Klasse 11, da der Stoff der 12. Klasse mit Literatur am ehesten selbst zu erarbeiten ist.
Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht kann Auszubildenden aus Baden-Württemberg eine Beihilfe zu den Unterbringungskosten gewährt werden. Diese beträgt zur Zeit bis zu 37,00 €/Tag bei Unterbringung im Wohnheim und kann für alle Auszubildenden aus Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 71 (Kostenwesen), Postfach 10 36 42 in 70031 Stuttgart beantragt werden. Darüber hinaus kann bei der Heimatgemeinde ein Antrag auf Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Schülerbeförderungsbeihilfe gestellt werden. Eine Beihilfe gibt es in der Regel nur für die Fahrt nach Starnberg zum Beginn und für die Heimfahrt am Ende des Blockunterrichts und auch nur bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Nichtberufsschulpflichtigen Auszubildenden (über 18 Jahre alt bei Beginn der Ausbildung zum Fischwirt) wird im Rahmen des dualen Ausbildungssystems der Besuch der Blockberufsschulwochen in Starnberg dringendst empfohlen; bei nur zweijähriger Gesamtausbildung wie erwähnt der Besuch der Klassen 10 und 11.
Zwischenprüfung
Nach dem ersten betrieblichen Ausbildungsjahr wird der bis dahin erreichte Ausbildungsstand in Form eines schriftlichen und praktischen Tests (Zwischenprüfung) festgestellt. Sie finden in der Regel im September statt und werden am Institut für Fischerei in Starnberg abgelegt. Anmeldungen zur Zwischenprüfung sind direkt beim Institut für Fischerei, Weilheimer Str. 8 in 82319 Starnberg vorzunehmen.
Internet: https://www.lfl.bayern.de/ifi/
E-Mail: ifi-aus-fortbildung@lfl.bayern.de
Abschlussprüfung
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft werden. Die Abschlussprüfungen finden im Juli statt und werden in Bayern am Institut für Fischerei in Starnberg abgelegt. Anmeldungen zur Abschlussprüfung sind über das Regierungspräsidium Freiburg vorzunehmen, das die Unterlagen prüft und dem prüfenden Institut für Fischerei weiterleitet,
Überbetriebliche Ausbildung in Bayern
Die Auszubildenden und Prüfungsinteressenten aus Baden-Württemberg können derzeit ihre betriebliche Ausbildung durch den Besuch von 5 überbetrieblichen Lehrgangswochen an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei in Starnberg ergänzen. Die Lehrgangswochen sind je nach Produktionsanfall über das ganze Jahr verteilt, zwei davon sind Pflichtlehrgänge für alle ordnungsgemäßen Auszubildenden, aus den drei restlichen ist ein Lehrgang nach freier Wahl für jeden Auszubildenden verpflichtend, der Besuch der anderen Lehrgänge wird empfohlen. Die jährliche Lehrgangsübersicht kann bei der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg angefordert werden. Sie sieht als Rahmen folgende Aufteilung vor:
1-wöchiger Lehrgang „Forellenteichwirtschaft" im Dezember in Starnberg | 1-wöchiger Lehrgang „Fluß- und Seenfischerei" im Mai und Juni in Nonnenhorn am Bodensee (2 Gruppen) |
1-wöchiger Lehrgang „Herstellung und Reparatur von Fischereigeräten" im September in Starnberg | 1-wöchiger Lehrgang „Be- und Verarbeiten von Fischen" im Juli in Starnberg (2 Gruppen) |
1-wöchiger Lehrgang „Karpfenteichwirtschaft" im Mai in Höchstadt an der Donau |
Bewerber zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz („externe" Kandidaten mit
langjähriger Berufstätigkeit) sollten alle 5 überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge besucht haben.
Anmeldungen und Rückfragen zur überbetrieblichen Ausbildung, zu Terminen, zur Zwischen- und Abschlussprüfung und zur
Unterbringung/Verpflegung im Internat (auch während der Berufsschulblöcke) sind zu richten an die zuständige Bayerische
Landesanstalt:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Telefon: 08151/8640-6124
Telefax: 08151/8640-6170
Internet: https://www.lfl.bayern.de/ifi/
E-Mail: ifi-aus-fortbildung@lfl.bayern.de
Ausbildungsangebot in Nordrhein-Westfalen
Vereinzelt nehmen Auszubildende oder Prüfungsbewerber gemäß § 45 (2) BBiG aus Baden-Württemberg auch das Ausbildungsangebot in Nordrhein-Westfalen wahr. Grundsätzliche Anfragen hierzu sind an die dortige „zuständige Stelle" zu richten:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251/2376-0
Telefon Ausbildungsberater: 0221 5340-147
https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/fischwirt/index.htm
Anmeldungen und Rückfragen zur überbetrieblichen Ausbildung, zu Terminen, zur Zwischen- und Abschlussprüfung sind zu richten an:
Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Fischereiökologie und Aquakultur -
Heinsbergerstraße 53
57399 Kirchhundem-Albaum
Telefon: 02361/30568-35
Dabei ist zu beachten, dass die Landesanstalt keine Unterkünfte in Albaum zur Verfügung stellt. Auskünfte über Gasthöfe, Privatpensionen oder Hotels im Bereich Kirchhundem sind vom Verkehrsamt der Gemeinde Kirchhundem, Telefon 02723/4090, zu erfragen.
Der Besuch der für Nordrhein-Westfalen zuständigen Berufsschule für Fischwirte in Hannover ist für baden-württembergische Auszubildende nur ausnahmsweise möglich. Berufsschulpflichtige Auszubildende aus Baden-Württemberg besuchen normalerweise aufgrund der Rahmenvereinbarung der Kultusminister über die Bildung länderübergreifender Fachklassen die Berufsschule in Starnberg/Bayern.
Kosten des Besuches der Berufsschule/der überbetrieblichen Ausbildung
Bei der Frage der Finanzierung der nicht unerheblichen Kosten der ergänzenden außerbetrieblichen Fachausbildung und der Blockbeschulung ist zu beachten, dass der Berufsschulunterricht keine Maßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte darstellt und der Ausbildende nicht verpflichtet ist, dem Auszubildenden die Kosten zu zahlen, die durch den Besuch der Berufsschule entstehen. Andererseits hat der Ausbildende die Kosten zu tragen, die aus den im Rahmen der Berufsausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgängen erwachsen, wobei zu diesen Kosten auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten gerechnet werden. Es empfiehlt sich dringend eine vertragliche Vereinbarung unter Ziffer G des derzeitigen Berufsausbildungsvertrages.
Ausbildungsvergütung und Sozialversicherung
Während der zwei- oder dreijährigen Ausbildung wird in der Regel die Vergütung für Auszubildende, die in den jeweiligen Landwirtschaftlichen Tarifverträgen ausgehandelt wird, zugrunde gelegt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach Maßgabe der entsprechenden Vorschriften vom Ausbildungsbetrieb an die Sozialversicherungsträger abgeführt.
Dem Auszubildenden verbleibt in der Regel bei Aufnahme in die Hausgemeinschaft des Ausbilders und somit bei Anrechnung von Kost und Wohnung je nach Ausbildungsjahr eine Netto-Barsumme in Höhe von etwa 150-200 €.
Ausbildungsbetriebe, die keine Kost und Wohnung stellen können, sind jedoch vielfach bei der Beschaffung von günstigem Wohnraum behilflich.
Die jeweils geltenden Ausbildungstarife, Urlaubsansprüche, Geld- und Bewertungssätze etc. sind auf Sonderdruck erhältlich.
Verzeichnis
der in Baden-Württemberg anerkannten Ausbildungsstätten im Beruf
„Fischwirt“ gemäß § 27 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Eignung von
Ausbildungsstätten für die Berufsausbildung zum Fischwirt vom 27.11.2017 (BGBl. I S. 3822).
Stand: Juli 2020
Anschrift des Ausbildungsbetriebes |
Telefon |
Fischbrutanstalt der
baden-württembergischen Bodenseefischer |
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Fischereiforschungsstelle des
Landes Baden-Württemberg |
07543 93080 https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Fischereiforschungsstelle |
Forellenzucht |
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Forellenzucht |
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LaFo GmbH |
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Teich- und Seenfischerei |
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Bodenseefischerei |
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Fischhaus Letscher GbR |
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Fischerei |
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Fischzucht |
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Fischzucht |
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Forellenwirtschaft |
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Fischzucht |
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Emstalfischerei |
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Forellenzucht |
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Fischzucht |
Herausgegeben vom Regierungspräsidium Freiburg, Referat 31,
Bertoldstr. 43, 79098 Freiburg, Telefon: 0761/208-1270 oder -1271,
Telefax: 0761/208-1268, E-Mail: abteilung3@rpf.bwl.de
Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf “Fischwirt” in Baden-Württemberg gemäß Zuständigkeitsverordnung zum Berufsbildungsgesetz vom 07.02.1977, (GBl. 1977, Seite 52)