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Bodenproben - Was ist zu beachten

Düngeverordnung:

Wichtig : Bodenproben für Grundnährstoffe nur auf Bearbeitungstiefe (15 - 25 cm)ziehen !

  

Stickstoff: Jährliche Ermittlung durch repräsentative Boden-

Untersuchungen (Nmin oder EUF) je Bewirtschaftungseinheit

bzw. Übernahme amtlicher Vergleichswerte (Nitratinformati-

onsdienst). Nicht erforderlich für Grünland.

Phosphat: Durch Bodenuntersuchung aller Schläge über

1 ha mind. Alle 6 Jahre. Ausgenommen: Reine Weideflächen

Ohne zusätzliche mineralische N-Düngung und max. 100 kg

N/ha u. Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft.

 

 Problem- und Sanierungsgebiete:

Auf Schlägen größer als 10 ar sind Nmin-Proben zu ziehen und zwar :

zu

Mais (späte Nmin-Methode ab 4-Blatt-Stadium)

Kartoffeln

nach

Vorfrüchten mit N - reichen Ernteresten
(Raps, Erbsen, Ackerbohnen, Rüben ohne Blattabfuhr, Luzerne, Rotklee, Kleegras)

Kartoffeln

Umbruch mehrjähriger Stilllegung

auf

Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung von mehr als 1,4 GV je ha

Übertragen von Messwerten:

Bei gleicher Kultur, gleicher Vorfrucht und gleichen Standorteigenschaften können Messwerte auf andere Schläge übertragen werden, wenn für mindestens 50 % der in Frage kommenden Schläge Messwerte vorliegen. Falls mehr als 10 NID-Proben nötig sind, kann mit dem ALLB eine betriebsbezogene Abstimmung erfolgen.

Die Stickstoffdüngung ist innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen der Messwerte vorzunehmen, sonst wird eine erneute Probenahme erforderlich.  

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