Navigation überspringen

Warndienst Nr. 10

Warndienst Nr. 10_2024

Pflanzenschutz und Pflanzenbau des Landratsamtes Sigmaringen

07.05.2024

 

 

Düngefachrecht

Vorletzten Freitag waren wir nachmittags/abends im Landkreis unterwegs und mussten feststellen, dass auf einigen Flächen die 4-stündige Einarbeitungsfrist nicht eingehalten wurde. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorgabe auch von Freitagnachmittag bis Montagvormittag gilt. Separierter Gärrest wird im Düngerecht gleichbehandelt wie flüssiger Gärrest und muss somit auch innerhalb 4 Stunden eingearbeitet werden. Die 4-Stundenfrist beginnt mit dem Beginn (1. Fass/Streuer) des Aufbringens! 

 


Winterraps

Wenn man die letzten Tage am Rand geschaut hat, sind einem teilweise Kohlschotenrüssler aufgefallen. Der Bekämpfungsrichtwert (BKR) wurde auf den von uns kontrollierten Schläge nicht überschritten. Der BKR liegt bei einem Käfer je Pflanze. Sind Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke im Bestand sichtbar, liegt der BKR bei einem Käfer je zwei Pflanzen und einer Mücke je Pflanze.

 

 

Wintergetreide

Die Wintergerste spitzt im südlichen Teil des Landkreises die Grannen. Laut dem Wetterbericht soll es ab Mittwoch trocken werden. Der optimale Termin für die Abschlussbehandlung der Gerste ist immer der Übergang von bedecktem/regnerischem Wetter zu warmem und strahlungsintensivem Wetter im Entwicklungsstadium 39-51. Somit ist bei Befahrbarkeit der Flächen der Mittwochabend oder dann Freitag, spätestens Samstag der optimale Applikationszeitpunkt.  

Eine genaue Erklärung und eine Auswahl der möglichen Produkte finden Sie im Warndienst Nr. 9. 

 

Bei Winterweizen ist die Empfehlung nicht so einfach. Der Weizen ist in späteren Lagen in ES 31- 32 und in früheren Lagen ES 33-37. In den meisten Beständen ist Septoria tritici als Grundinfektion, teilweise auch in „höheren“ Blattetagen (F-4) vorhanden. Wahrscheinlich sind auch Infektionen auf den Blattetagen F-3 gesetzt, aufgrund der langen Inkubationszeit (ca. 21 Tage) jedoch noch nicht sichtbar. Gelbrost haben wir im Landkreis Sigmaringen im Weizen noch nicht gefunden. Die teilweise von weitem auffallenden gelben Blattspitzen sind Stresssymptome aus dem kalten Zeitraum von Mitte bis Ende April. Diese Symptome lassen sich mit Fungiziden nicht „beheben“! 

Jetzt kommt die große Frage, wie im Winterweizen fungizidtechnisch weiter gehandelt werden soll. Wenn Weizenbestände in ES 31-32 sind und die Bekämpfungsschwelle überschritten ist, können Freitag oder Samstag Behandlungen durchführen werden. Mögliche Produkte sind im „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in der Tabelle 23 auf Seite 58 und 59 unter der Rubrik „Halmgrund- und Blattbehandlung“ zu finden. Betriebe die schon in ES 31-32 ein Fungizid vorgelegt haben, sollten auf jeden Fall warten bis die Bestände ES 37 – 39 (mind. 70 % des Fahnenblattes sichtbar) erreicht haben. Betriebe die bis jetzt kein Fungizid appliziert, die Bestände in ES 33-34 sind und die Bekämpfungsschwelle überschritten haben, sollten auch warten bis ES 37/39 erreicht ist. Wichtig ist, dass das Fahnenblatt „getroffen“ wird, vor allem bei Mischungen mit Carboxamiden. Mögliche Produkte finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in der Tabelle 23 auf Seite 58 und 59 unter der Rubrik „Blatt- und Ährenbehandlung“ mit „vollem“ Kreis bei Blatt- und Ähren-Septoria. Nehmen Sie diese dort beschriebenen Produkte mit voller Aufwandmenge. Denke Sie auch bei den Fungiziden an das Resistenzmanagement und nehmen nicht mehrmals die gleichen Wirkstoffe!  

 

 

Mais

Wer noch eine Vorauflaufbehandlung im Mais durchführen möchte und die letzten Tag genügend Niederschlag auf seinen Schlägen hatte, sollte dies HEUTE noch tun, um die feuchten Bodenverhältnisse zu nutzen. 

Bitte beachten Sie die Auflage NG 300 beim Wirkstoff S-Metolachlor. Das heißt, dass die Produkte Dual Gold, Innoprotect Dual Gold, EFICA 960 EC, …  nicht mehr in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten angewendet werden dürfen. In den Produkten Gardo Gold und Primagram Gold befindet sich auch der Wirkstoff S-Metolachlor, aber da der Wirkstoff Terbuthylazin hier zusätzlich im Produkt ist, dürfen diese Produkte aus diesem Grund nicht im Wasserschutzgebiet appliziert werden.

Der Wirkstoff darf außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten nur noch bis zum 23.07.2024 angewendet werden. Danach sind Reste fachgerecht zu entsorgen. 

Denke Sie auch daran, dass in ALLEN Wasserschutzgebieten in Baden-Württemberg keine Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin eingesetzt werden dürfen.

 

 

Sommergetreide

In manchen Regionen sind die Sommergetreidebestände schon Mitte Bestockung und sollten somit in den nächsten Tagen kontrolliert werden in welchem Umfang Ungräser und –kräuter vorhanden sind.

Wenn die Bekämpfungsschwellen überschritten sind, empfehlen wir in Sommergerste Axial 50 (0,9 l/ha) gegen Windhalm und Flughafer. Bei Ackerfuchsschwanz muss auf 1,2 l/ha erhöht werden. Idealerweise sollte auf Ackerfuchsschwanzstandorten Ungras- und Unkrautbehandlung im Splittingverfahren durchgezogen werden um optimale Wirkungsgrade zu erreichen. Der Abstand von den einzelnen Behandlungen sollte mindesten 5 Tage sein.

Auf reinen Windhalmstandorten ist Concert SX (100 g/ha) möglich.

Die Partner zur Unkrautbekämpfung richten sich nach den Leitunkräutern. Axial 50 ist sehr mischungssensibel und sollte nur mit Mitteln gemischt werden, die ausdrücklich vom Hersteller freigegeben sind (Gebrauchsanleitung); kein Husar Plus, Concert, Wuchsstoffe (>900g a.i./ha). In Sommerkulturen sind wuchsstoffhaltige Mittel unter Umständen von Vorteil, da sulfonylharnstofflastige Spritzfolgen durchbrochen werden und einer Selektion der Unkräuter vorgebeugt werden kann. Eine Alternative in diesem Zusammenhang sind die Mittel Zypar und Pixxaro, die den Wirkstoff Arylex enthalten, der eine ausgezeichnete Wirkung gegen Klettenlabkraut hat. Bezüglich der Resistenzvorbeugung gilt das gleiche wie bei den Wuchsstoffen beschrieben. 

Bei Hafer gibt es keine chemische Möglichkeit den Ackerfuchsschwanz zu bekämpfen. Bei Windhalm ist in Hafer Concert SX mit 100 g/ha zugelassen.

Weitere Produkte finden Sie im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in den Tabellen 21 und 22 auf den Seiten 52 bis 55.

 

 

Zucker- und Masserüben

Kontrollieren Sie Ihre Bestände weiterhin, um den richtigen Zeitpunkt für die NAK’s zu finden. Zusätzlich sollte noch ein Augenmerk auf Schnecken- und auch Rübenerdflohbefall gelegt werden. Die Schadschwellen der Schädlinge in Zuckerrüben finden Sie im „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf der Seite 91 für Schnecken auf Seite 22.

 

 

Felderbegehungen

Die nächste Felderbegehung findet am Dienstag, den 14.05.2024 um 19:30 Uhr statt. Besprochen werden Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Getreide und Mais.

 

Die letzte Felderbegehung findet am 28.05.2024 um 19:30 Uhr statt. 

 

Das Versuchsfeld liegt an der Bundesstraße 311 zwischen Krauchenwies und Rulfingen vor der Abfahrt nach Ostrach auf der linken Seite.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung